SACHKUNDENACHWEIS |
Gemäss der neusten Schweiz. Tierschutzverordnung vom
01.09.2008 (TSchV Art. 68) müssen
Erst-Hundehalter sowie Hundehalter, die nach dem 1.09.2008 einen neuen
Hund besitzen, eine Ausbildung absolvieren, um den sogenannten
„Sachkundenachweis“ zu erlangen.
Es gilt folgende Regelung:
| Mein
Hund war bereits vor dem 01.09.2008 bei mir |
Mein
Hund kommt zwischen dem 01.09.2008 und dem 01.09.2010 zu mir |
Mein
Hund kommt nach dem 01.09.2010 zu mir |
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| Ich hatte bereits einen Hund |
keine Ausbildung nötig | Muss bis zum
01.09.2010 oder innerhalb eines Jahres den praktischen Kurs absolvieren |
Muss innerhalb
eines Jahres nach dem Kauf den praktischen Kurs absolvieren. |
| Ich bin Erst-Hundehalter |
keine Ausbildung nötig | Muss den
Theorie-Kurs und den praktischen Kurs bis zum 01.09.2010 oder innerhalb eines Jahres absolvieren |
Muss vor dem Kauf
den Theorie-Kurs und innerhalb eines Jahres nach dem Kauf den praktischen Kurs absolvieren |
Nach dem absolvierten Kurs erhält jeder Teilnehmer
den Ausweis „Sachkunde-Nachweis“.
Es gibt keine Prüfung.
In Zusammenarbeit mit Irene Müller, offizielle
Ausbildungsstätte nach Art. 205 TSchV), führen wir
regelmässig Theorie- und Praxis-Kurse durch.
| Kurs-Daten: | Die SKN-Kurse, Theorie und Praxis, finden jeweils an Sonntagen statt |
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| Kurs-Ort: | Clubhaus Kynologischer Verein Wolhusen und Umgebung, 6105 Schachen |
Weitere Informationen und Anmeldung:
Esther Furrer, Tierpension Furrer, Zihl, 6105 Schachen, Telefon 041 451 08 22, Natel 079 664 44 45,
Letzte Aktualisierung 10. März 2010. Copyright © Tierpension Furrer. Alle Rechte vorbehalten.