SACHKUNDENACHWEIS

Information

Gemäss der neusten Schweiz. Tierschutzverordnung vom 01.09.2008 (TSchV Art. 68) müssen
Erst-Hundehalter sowie Hundehalter, die nach dem 1.09.2008 einen neuen Hund besitzen, eine Ausbildung absolvieren, um den sogenannten „Sachkundenachweis“ zu erlangen.
Es gilt folgende Regelung:

  Mein Hund war bereits vor
dem 01.09.2008 bei mir
Mein Hund kommt zwischen
dem 01.09.2008 und dem
01.09.2010 zu mir
Mein Hund kommt nach dem
01.09.2010 zu mir
Ich hatte bereits
einen Hund
keine Ausbildung nötig Muss bis zum 01.09.2010
oder innerhalb eines Jahres
den praktischen Kurs
absolvieren
Muss innerhalb eines Jahres
nach dem Kauf den
praktischen Kurs absolvieren.
Ich bin
Erst-Hundehalter
keine Ausbildung nötig Muss den Theorie-Kurs und
den praktischen Kurs bis
zum 01.09.2010 oder
innerhalb eines Jahres
absolvieren
Muss vor dem Kauf den
Theorie-Kurs und innerhalb
eines Jahres nach dem Kauf
den praktischen Kurs
absolvieren

 

Nach dem absolvierten Kurs erhält jeder Teilnehmer den Ausweis „Sachkunde-Nachweis“.
Es gibt keine Prüfung.

In Zusammenarbeit mit Irene Müller, offizielle Ausbildungsstätte nach Art. 205 TSchV), führen wir regelmässig Theorie- und Praxis-Kurse durch.

Kurs-Daten:   Die SKN-Kurse, Theorie und Praxis, finden jeweils an Sonntagen statt
 
Kurs-Ort:   Clubhaus Kynologischer Verein Wolhusen und Umgebung, 6105 Schachen
 

Weitere Informationen und Anmeldung:
Esther Furrer, Tierpension Furrer, Zihl, 6105 Schachen, Telefon 041 451 08 22, Natel 079 664 44 45,


Letzte Aktualisierung 10. März 2010. Copyright © Tierpension Furrer. Alle Rechte vorbehalten.