HUNDEPENSION |
| Ein Ferienplatz kann verbindlich oder unverbindlich reserviert werden. | |
| Eine unverbindliche Reservation hat rein informativen Charakter und muss unbedingt spätestens 7 Tage vor Eintritt bestätigt werden. | |
| An eine verbindliche Reservation müssen sich beide Vertragsparteien halten. Eine Absage ist bis 7 Tage vor Pensionsbeginn möglich. Später werden 50% der Pensionskosten verrechnet. | |
| Bitte geben Sie uns sobald wie möglich Bescheid, wenn Ihr vierbeiniger Freund nicht am vereinbarten Tag abgeholt werden kann. | |
| Seit April 2003 ist das Fundrecht für
Tiere im ZGB neu geregelt. Nach einer Frist von zwei Monaten geht somit
ein Tier, das sich in einer Tierpension befindet und nicht wie
vereinbart abgeholt wird, ins Eigentum der Tierpension über, damit
möglichst rasch wieder stabile Verhältnisse für das Tier
entstehen. Wir möchten Ihnen empfehlen, die Betreuung Ihres Tieres zu regeln für den Fall, wenn Sie Ihr Tier nach den Ferien / Ihrer Abwesenheit nicht mehr abholen können. Wer kann und möchte Ihren Hund übernehmen? Was soll mit Ihrem Tier geschehen, wenn Sie niemanden haben, der sich seiner annehmen kann? Wir helfen Ihnen gerne in einem beratenden Gespräch weiter und zeigen Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten einer diesbezüglichen Regelung auf. Unsere Pensionsplätze sind begehrt - wir danken Ihnen für die möglichst frühzeitige Anmeldung Ihres Tieres und Ihren sofortigen Bericht im Verhinderungsfall. |
Letzte Aktualisierung 17. Februar 2007. Copyright © Tierpension Furrer. Alle Rechte vorbehalten.